Wiederholungsrezepte bestellen
Das digitale Rezept (eRezept) ist da!
Das “alte” rosa Papier-Rezept für Kassenpatienten wurde abgelöst durch das neue eRezept.
Was bedeutet das für Sie als Kassenpatient? Zu Beginn eines Quartals kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte in die Praxis. Das ist die Voraussetzung für das Ausstellen von Rezepten.
Bei einer Rezeptbestellung müssen Sie bitte verbindlich angeben, ob Sie das Rezept digital mittels Ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen möchten, oder ob Sie weiterhin das Rezept in Papierform (Notausdruck) in der Praxis abholen möchten!
Bitte beachten Sie:
Für beiden Formen des Rezeptes (eRezept ODER Papierausdruck zur Abholung in der Praxis) gilt die gleiche Bearbeitungszeit bis zur Verfügbarkeit des Rezeptes!
Aktuell gibt es das eRezept leider nur für Kassenpatienten (gesetzlich Versicherte). Privatpatienten müssen weiterhin den Papierausdruck in der Praxis abholen.